{"id":1117,"date":"2021-05-27T13:08:36","date_gmt":"2021-05-27T13:08:36","guid":{"rendered":"http:\/\/ctimportcom.webhosting.be\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2025-02-13T16:19:01","modified_gmt":"2025-02-13T16:19:01","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ctimport.com\/de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong>\u00a0der<\/p>\n<p>Coomans Trade Import BV (im Folgenden als \u201eCTI\u201c bezeichnet) mit Sitz in HESSENSTRAATJE 1C BUS 102 HANDELSNATIE B,2000 ANTWERP, BELGIUM, eingetragen in der<br \/>\nZentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0637.833.594.<\/p>\n<p><strong>Artikel 1 \u2013 Allgemein<\/strong><br \/>\n1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten f\u00fcr alle Angebote, Auftr\u00e4ge und\/oder Vertr\u00e4ge zwischen CTI und den Eink\u00e4ufern und Lieferanten von CTI,\u00a0die den Verkauf und die Lieferung von Waren und\/oder die Erbringung von Dienstleistungen und\u00a0deren Ausf\u00fchrung betreffen. Abweichungen von oder \u00c4nderungen der vorliegenden Bedingungen\u00a0m\u00fcssen von CTI schriftlich best\u00e4tigt werden und gelten nur f\u00fcr das betreffende Angebot\/den betreffenden Auftrag\/die betreffende Vereinbarung.\u00a0Diese Bedingungen gelten automatisch f\u00fcr jedes vom K\u00e4ufer akzeptierte Angebot. Sie gelten auch\u00a0automatisch f\u00fcr alle Bestellungen, die von den Lieferanten von CTI angenommen werden, hinsichtlich der Bestimmungen, die speziell f\u00fcr die Lieferanten gelten.<\/p>\n<p>1.2. \u201eK\u00e4ufer\u201c bezeichnet jede (juristische) Person, f\u00fcr die CTI die Lieferung von Waren und\/oder\u00a0Dienstleistungen erbringt, einschlie\u00dflich der gesetzlichen Vertreter, Bevollm\u00e4chtigten, Rechtsnachfolger und Erben\/Nachfolger der vorgenannten Personen.\u00a0\u201eLieferant\u201c bezeichnet jeden Anbieter, bei dem CTI Bestellungen f\u00fcr die Lieferung von Waren und\/oder Dienstleistungen einreicht, einschlie\u00dflich der gesetzlichen Vertreter, Bevollm\u00e4chtigten,<br \/>\nRechtsnachfolger und Erben der vorgenannten Personen.<\/p>\n<p>1.3. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den eventuellen allgemeinen und\/oder anderen Bedingungen des K\u00e4ufers, auch wenn diese festlegen sollten das sie ausschlie\u00dflich anwendbar\u00a0sind.\u00a0Diese Bedingungen haben auch Vorrang vor den eventuellen allgemeinen und\/oder anderen Bedingungen der Lieferanten von CTI, auch wenn diese Bedinungen eine ausschlie\u00dfliche Anwendung vorsehen.<\/p>\n<p>1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur nach vorheriger und ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung durch CTI m\u00f6glich. Die Bedingungen bleiben des Weiteren in anderen, von\u00a0der Abweichung nicht erfassten Aspekten anwendbar.<\/p>\n<p>1.5 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 sind auf alle Angebote, Auftr\u00e4gen\u00a0und\/oder Vereinbarungen zwischen CTI und den K\u00e4ufern anwendbar, die in den durch Artikel 2 des\u00a0\u00dcbereinkommens definierten Anwendungsbereich fallen, sofern die vorliegenden Bedingungen nicht\u00a0von diesen Bestimmungen abweichen.<\/p>\n<p>1.6 Der Lieferant von CTI erkl\u00e4rt, dass das von CTI gekaufte Rindfleisch von Rindern stammt, die in \u00dcbereinstimmung mit der Verordnung (EU) \/2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 (entwaldungsfrei) aufgezogen und gef\u00fcttert wurden. F\u00fcr die Nichteinhaltung dieser europ\u00e4ischen Vorschriften haftet allein der Lieferant gegen\u00fcber CTI. Der Lieferant stellt CTI von einer m\u00f6glichen Verurteilung von CTI durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, die f\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung dieser europ\u00e4ischen Verordnung und die Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen zust\u00e4ndig sind, frei.<\/p>\n<p>Der Lieferant erkl\u00e4rt, dass das Rindfleisch in \u00dcbereinstimmung mit den im ProduCTIonsland (-ort) geltenden Vorschriften produziert wird. Der Lieferant haftet gegen\u00fcber CTI allein f\u00fcr die Einhaltung dieser Vorschriften und stellt CTI von jeder Verurteilung frei, die CTI aufgrund der Verordnung (EU) \/2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 und\/oder der im ProduCTIonsland geltenden lokalen Vorschriften wegen der Nichteinhaltung dieser lokalen Vorschriften durch den Lieferanten erleiden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Der Lieferant stellt die CTI von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die durch die Nichteinhaltung der Verordnung (EU)\/2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 durch den Lieferanten (direkt oder indirekt und unabh\u00e4ngig von der Art des Schadens) gesch\u00e4digt werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der Lieferant stellt der CTI auf erstes Anfordern alle Informationen und Unterlagen \u00fcber die Lieferanten der Rinder (Rinderz\u00fcchter in S\u00fcdamerika und Afrika), die geografischen Koordinaten der Parzellen, auf denen diese Rinder gez\u00fcchtet und gelebt haben, die Futtermittel, mit denen diese Rinder gef\u00fcttert wurden, sowie alle anderen Informationsquellen zur Verf\u00fcgung, die die CTI ben\u00f6tigt, um die Sorgfaltspflichtregelung zu erf\u00fcllen, die ihr als Wirtschaftsteilnehmer gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU)\/2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 auferlegt wurde.<\/p>\n<p>1.7 Der Lieferant erkl\u00e4rt, dass das von ihm an CTI verkaufte Rindfleisch als \u201esicher\u201c im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178\/2002 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 gilt. Der Lieferant bescheinigt, dass das Rindfleisch nicht gesundheitssch\u00e4dlich und f\u00fcr den menschlichen Verzehr geeignet ist.<\/p>\n<p>Der Lieferant haftet allein im Falle der Nichteinhaltung der Verordnung (EG) Nr. 178\/2002 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002, wenn sich zum Zeitpunkt des Ankaufs des Rindfleischs durch CTI herausstellt, dass das Rindfleisch die in Artikel 14 der genannten Verordnung genannten Bedingungen nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Der Lieferant stellt CTI von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die aufgrund der Nichteinhaltung der Verordnung (EU) \/2023\/1115 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 durch den Lieferanten und\/oder einer m\u00f6glichen Verurteilung von CTI durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, die f\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung dieser europ\u00e4ischen Verordnung und die Verh\u00e4ngung von SanCTIonen bei Verst\u00f6\u00dfen zust\u00e4ndig sind, einen Schaden erleiden k\u00f6nnten (direkt oder indirekt und unabh\u00e4ngig von der Art des Schadens).<\/p>\n<p><strong>2 \u2013 Vereinbarung und \u00c4nderungen<\/strong><br \/>\n2.1 Eine Bestellung des K\u00e4ufers gilt f\u00fcr CTI als unwiderruflich.<\/p>\n<p>2.2 Gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, der CTI einen Auftrag erteilt hat, ist CTI nur gebunden, wenn CTI den\u00a0Auftrag schriftlich best\u00e4tigt hat, innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Auftrages bis zur Lieferung, oder wenn CTI mit der Ausf\u00fchrung dieses Auftrages begonnen hat. CTI beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, den Liefertermin in der vorgenannten Best\u00e4tigung festzulegen. Bei T\u00e4tigkeiten\/Lieferungen, deren Art und\/oder Umfang die Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung nicht erfordern, gilt die Rechnung als Auftragsbest\u00e4tigung, die als vollst\u00e4ndige und gerechte Wiedergabe der Vereinbarung gilt.<\/p>\n<p>2.3 Die vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten \u00c4nderungen in der Ausf\u00fchrung des Auftrages nach Auftragserteilung sind CTI vom K\u00e4ufer rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Diese \u00c4nderungen sind\u00a0f\u00fcr CTI nur verbindlich, wenn diese Vereinbarungen\/Zusagen von CTI schriftlich best\u00e4tigt werden. Im\u00a0Falle von m\u00fcndlich oder telefonisch mitgeteilten Auftr\u00e4gen und\/oder \u00c4nderungen in der Ausf\u00fchrung\u00a0tr\u00e4gt der K\u00e4ufer das Risiko der Nichtausf\u00fchrung oder fehlerhaften Ausf\u00fchrung.<\/p>\n<p>2.4 \u00c4nderungen eines vom K\u00e4ufer erteilten Auftrags, gleich welcher Art, die zu einer Erh\u00f6hung der\u00a0Kosten im Vergleich zu den erwarteten Kosten auf der Grundlage des urspr\u00fcnglich von CTI vorgelegten Preisangebots f\u00fchren, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Falls solche \u00c4nderungen eine\u00a0Kostensenkung zur Folge haben, kann der K\u00e4ufer kein Recht auf eine Minderung des Kaufpreises\u00a0erwerben. CTI kann jedoch nach eigenem Ermessen entscheiden, dass die \u00c4nderungen zu einem\u00a0reduzierten Kaufpreis f\u00fchren.<\/p>\n<p>2.5. Die vorgenommenen \u00c4nderungen k\u00f6nnen zu einer Verl\u00e4ngerung der von CTI vor den \u00c4nderungen angegebenen Lieferfrist f\u00fchren. Darauf kann sich der K\u00e4ufer nicht zum Nachteil von\u00a0CTI berufen.<\/p>\n<p>2.6 Auftr\u00e4ge, Auftragsbest\u00e4tigungen oder andere Korrespondenz per E-Mail und\/oder unterschriebenem Fax werden von den Parteien als rechtsverbindliche Korrespondenz akzeptiert.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3 \u2013 Angebote und Preisangebote<\/strong><br \/>\n3.1 Alle Angebote von CTI sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdr\u00fccklich etwas Gegenteiliges vermerkt ist.<\/p>\n<p>3.2 Beschreibungen und Preise in Angeboten werden unter Vorbehalt mitgeteilt und dienen nur als\u00a0Anhaltspunkte. Der K\u00e4ufer kann kein Recht aus m\u00f6glichen Fehlern im Angebot erwerben, wenn er in\u00a0aller Angemessenheit und Fairness und gem\u00e4\u00df der allgemeinen Handelspraxis verstanden haben\u00a0sollte, dass das Angebot oder ein Bestandteil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler\u00a0enth\u00e4lt.<\/p>\n<p>3.3 Die Angebote von CTI werden auf der Grundlage der vom K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten\u00a0Informationen und Spezifikationen erstellt. Die Angebote basieren auf ProduCTIon und Lieferung\u00a0innerhalb normaler Fristen und unter normalen Umst\u00e4nden.<\/p>\n<p>3.4 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere von den Beh\u00f6rden auferlegte\u00a0Abgaben, die immer vom K\u00e4ufer getragen werden.<\/p>\n<p>3.5 CTI ist berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, wenn ver\u00e4nderte Marktpreise und\/oder\u00a0Preiserh\u00f6hungen von Lieferanten oder durch andere Entwicklungen, wie z.B. \u00c4nderung der Rohstoffpreise, Materialpreise und Lohnkosten, staatliche Ma\u00dfnahmen, Wechselkurse, Steuern,\u00a0Rechte, Abgaben etc. dies rechtfertigen. CTI wird den K\u00e4ufer \u00fcber diese m\u00f6gliche Preiserh\u00f6hung\u00a0schriftlich informieren. Erfolgt die Preiserh\u00f6hung innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsabschluss und betr\u00e4gt sie mehr als zehn (10) % des urspr\u00fcnglichen Preises, hat der K\u00e4ufer.\u00a0das Recht, sich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Absendung der im vorstehenden Satz genannten schriftlichen Mitteilung schriftlich auf die Aufl\u00f6sung des Vertrags zu berufen, andernfalls\u00a0wird davon ausgegangen, dass er mit der Preiserh\u00f6hung einverstanden ist.<\/p>\n<p><strong>Artikel 4 \u2013 Verpackung<\/strong><br \/>\n4.1 Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes best\u00e4tigt wird, werden die Waren \u2013 falls\u00a0erforderlich und ausschlie\u00dflich zur Beurteilung durch CTI \u2013 mit einer Verpackung versehen, in der sie\u00a0\u00fcblicherweise gehandelt werden.<\/p>\n<p>4.2. Sofern vom K\u00e4ufer nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, nimmt CTI die Verpackung nicht\u00a0zur\u00fcck, es sei denn, es handelt sich um Verpackungen, die aus speziellen Transportwagen, Kisten\u00a0oder S\u00e4cken bestehen. Diese Verpackungsmittel werden immer von CTI zur\u00fcckgenommen, und der\u00a0K\u00e4ufer muss diese Verpackungsmaterialien f\u00fcr CTI zur Verf\u00fcgung halten. Die Konservierungsmethode wird von CTI festgelegt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 5 \u2013 Lieferung<\/strong><br \/>\n5.1 Ungeachtet Artikel 2.2 wird das Lieferdatum gemeinsam von CTI und dem K\u00e4ufer festgelegt.\u00a0Wenn CTI eine Lieferfrist angibt, ist diese nur indikativ und beinhaltet keinerlei Garantie.<\/p>\n<p>5.2 Die genannten Lieferbedingungen haben lediglich indikativen Charakter und erlegen CTI keine\u00a0Ergebnisverpflichtung auf. Im Falle einer Verz\u00f6gerung, aus welchem Grund auch immer, wird die\u00a0Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>5.3 Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anders best\u00e4tigt \u2013 d.h. in der Auftragsbest\u00e4tigung von CTI \u2013\u00a0und ungeachtet Artikel 7 der vorliegenden Bedingungen, gelten die Waren als beim K\u00e4ufer geliefert,\u00a0sobald sie bei CTI f\u00fcr den Versand oder Transport vorbereitet sind und der K\u00e4ufer dar\u00fcber schriftlich\u00a0informiert wurde (Ex Works, IncoTerms 2020) und seine Zahlungsverpflichtung erf\u00fcllt hat. Ab dem<br \/>\nZeitpunkt der Lieferung geht die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>5.4 Der Transport von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des K\u00e4ufers, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes best\u00e4tigt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Waren am angek\u00fcndigten Tag in Empfang zu nehmen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird CTI die Waren in seinem Lager oder an einem anderen Ort lagern oder lagern lassen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt die zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr diese Lagerung.<\/p>\n<p>5.5 CTI ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern. Jede Teillieferung, die auch die Lieferung von\u00a0Waren eines montierten Auftrags umfasst, kann gesondert in Rechnung gestellt werden. In einem\u00a0solchen Fall hat die Zahlung gem\u00e4\u00df Artikel 6 der vorliegenden Bedingungen zu erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 6 \u2013 Zahlung<\/strong><br \/>\n6.1 Die Zahlung des K\u00e4ufers hat sp\u00e4testens innerhalb der Frist von 21 Tagen nach Rechnungsdatum durch \u00dcberweisung des f\u00e4lligen Betrags auf das auf der Rechnung angegebene\u00a0Bankkonto zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich etwas anders vereinbart und in der in\u00a0Artikel 2.2 genannten Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>6.2 CTI gew\u00e4hrleistet eine rechtzeitige Rechnungsstellung. Eine Teilabrechnung ist jederzeit m\u00f6glich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich ausgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>6.3 Kommt der K\u00e4ufer der Zahlungsverpflichtung gem\u00e4\u00df Artikel 6.1 der vorliegenden Bedingungen\u00a0nicht nach, hat CTI das Recht, den Vertrag mit dem K\u00e4ufer ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen oder\u00a0auszusetzen. Im Falle einer K\u00fcndigung oder Suspendierung gem\u00e4\u00df dieser Bestimmung haftet\u00a0ausschlie\u00dflich der K\u00e4ufer f\u00fcr den von CTI erlittenen und noch zu erleidenden Schaden. Dar\u00fcber\u00a0hinaus schuldet der K\u00e4ufer \u2013 unbeschadet der verbleibenden Rechte von CTI \u2013 einen monatlichen\u00a0Zins von einem (1) % auf den (verbleibenden) Rechnungsbetrag ab dem F\u00e4lligkeitsdatum und bis\u00a0zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie eine pauschale Entsch\u00e4digung von 10\u00a0% des geschuldeten Kapitalbetrags. CTI ist dann berechtigt, die sofortige Bezahlung aller unbezahlten Rechnungen zu verlangen sowie alle weiteren Lieferungen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages oder bis zur Stellung ausreichender Sicherheiten\u00a0auszusetzen.<\/p>\n<p>6.4 Alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten, die CTI als Folge der Nichteinhaltung der\u00a0Zahlungsverpflichtungen durch den K\u00e4ufer entstehen, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.\u00a0Alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten, die CTI als Folge der Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Lieferanten entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. 6.5 Vom K\u00e4ufer geleistete Zahlungen dienen immer zuerst der Begleichung aller f\u00e4lligen Kosten und\u00a0Zinsen und anschlie\u00dfend der eintreibbaren Rechnungen, die am l\u00e4ngsten offenen Rechnungen\u00a0zuerst, auch wenn der K\u00e4ufer Zahlungen auf Rechnungen eines sp\u00e4teren Datums anrechnet.<\/p>\n<p><strong>Artikel 7 \u2013 Eigentumsvorbehalt<br \/>\n<\/strong>7.1 Alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben Eigentum von CTI bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen, die CTI gegen den K\u00e4ufer hat oder erhalten wird und die sich auf die gelieferten Waren beziehen.<\/p>\n<p>7.2 Solange das Eigentum nicht auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, darf er die G\u00fcter nicht verpf\u00e4nden\u00a0oder Dritten Rechte an den G\u00fctern einr\u00e4umen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des normalen Gesch\u00e4ftsbetriebs. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, auf erstes Ersuchen von CTI bei der\u00a0Errichtung eines Pfandrechts auf die Forderungen mitzuwirken, die der K\u00e4ufer aufgrund der weiteren\u00a0Lieferung der Waren an seine eigenen K\u00e4ufer erwirbt oder erwerben wird.<\/p>\n<p>7.3. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der erforderlichen\u00a0Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von CTI zu verwahren.<\/p>\n<p>7.4 CTI ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die sich noch beim K\u00e4ufer\u00a0befinden, zur\u00fcckzufordern, wenn der K\u00e4ufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, in\u00a0Zahlungsschwierigkeiten ger\u00e4t oder Zahlungsschwierigkeiten riskiert. Der K\u00e4ufer gew\u00e4hrt CTI freien\u00a0Zutritt zu seinen Gel\u00e4nde und\/oder Geb\u00e4uden und R\u00e4umlichkeiten, um die Waren zu inspizieren\u00a0und\/oder die Rechte von CTI auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>7.5 Die vorstehend in den Artikeln 7.1 bis 7.4 genannten Rechte der CTI bleiben von den \u00fcbrigen\u00a0Rechten die CTI zustehen, v\u00f6llig unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.6 Bei Nichtzahlung am F\u00e4lligkeitsdatum wird der Kaufvertrag mit CTI automatisch und ohne\u00a0Vorank\u00fcndigung als null und nichtig betrachtet. Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des\u00a0Preises Eigentum von CTI. Alle Risiken gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Erhaltene Vorauszahlungen\u00a0werden von CTI einbehalten, um m\u00f6gliche Verluste im Falle eines Weiterverkaufs auszugleichen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 8 \u2013 Verpflichtungen des K\u00e4ufers<\/strong><br \/>\n8.1 Der K\u00e4ufer stellt sicher, dass CTI rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und relevanten\u00a0Spezifikationen, die f\u00fcr den betreffenden Vertrag gelten und die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung dieses Vertrags\u00a0erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung gestellt werden.\u00a08.2 Verz\u00f6gert sich der Beginn oder der Fortschritt der Vertragserf\u00fcllung durch Faktoren, die dem\u00a0K\u00e4ufer zuzuschreiben sind, gehen die Sch\u00e4den und Kosten, die CTI entstehen, zu Lasten des\u00a0K\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>Artikel 9 \u2013 Nicht-Konformit\u00e4t<\/strong><br \/>\n9.1 Der K\u00e4ufer hat die Pflicht, die Waren bei ihrer Ankunft gr\u00fcndlich zu kontrollieren und ihre Konformit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wenn die Waren nach Ansicht des K\u00e4ufers hinsichtlich ihrer Art, Menge oder Qualit\u00e4t nicht der Vereinbarung entsprechen, muss der K\u00e4ufer dies CTI unverz\u00fcglich nach Erhalt der Waren schriftlich mitteilen. CTI akzeptiert in keinem Fall Reklamationen, die nach Ablauf der Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Lieferung der Waren eingereicht werden. CTI kann im Falle von versp\u00e4teten Reklamationen nicht haftbar gemacht werden.<\/p>\n<p>9.2 Wird die Beanstandung unter Ber\u00fccksichtigung der Bestimmungen von Artikel 9.1 von CTI als\u00a0berechtigt befunden, kann CTI nur gehalten sein, die beanstandete Ware kostenlos zu ersetzen oder\u00a0den K\u00e4ufer zu entsch\u00e4digen, dies nach Wahl von CTI und ohne dass sie zu irgendeiner Schadensersatzleistung oder einer Entsch\u00e4digung verpflichtet ist.<\/p>\n<p>9.3 Jegliche Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf der Grundlage dieses Artikels entbinden ihn nicht von\u00a0seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber CTI, und alle anderen Verpflichtungen und Bestimmungen, die in den vorliegenden Bedingungen diesbez\u00fcglich festgelegt sind, bleiben in\u00a0vollem Umfang in Kraft und wirksam.<\/p>\n<p><strong>Artikel 10 \u2013 R\u00fcckgabe gelieferter Waren<br \/>\n<\/strong>10.1 Alle von CTI an den K\u00e4ufer versandten Waren d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher und schriftlicher\u00a0Zustimmung von CTI und unter den von CTI festgelegten Bedingungen an CTI zur\u00fcckgesandt\u00a0werden.<\/p>\n<p>10.2 Die Kosten einer solchen R\u00fccksendung von Waren, die von CTI an den K\u00e4ufer versandt wurden, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, mit Ausnahme der Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung defekter\u00a0Waren, von denen CTI Kenntnis hat und die unter die Garantie oder M\u00e4ngel fallen, f\u00fcr die CTI haftet.<\/p>\n<p><strong>Artikel 11 \u2013 Garantie<\/strong><br \/>\n11.1 CTI leistet Garantie im Falle einer nicht konformen Lieferung unter den in Artikel 9 vorgeschriebenen Bedingungen.\u00a0Diese Garantie ist auf einen Zeitraum von 10 Tagen nach der Lieferung beschr\u00e4nkt und beschr\u00e4nkt\u00a0sich entweder auf den Ersatz der festgestellten nicht konformen Waren oder auf die Gutschrift des\u00a0Kaufpreises der nicht konformen gelieferten Waren, dies nach Wahl der CTI.<\/p>\n<p>11.2 CTI ist in keinem Fall zur Gew\u00e4hrleistung verpflichtet, wenn der Mangel oder die Nichteinhaltung auf eigene Fahrl\u00e4ssigkeit oder Unachtsamkeit des K\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, wozu\u00a0auch die nachl\u00e4ssige Behandlung, Konservierung oder Lagerung der gelieferten Waren geh\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12 \u2013 Haftung<\/strong><br \/>\n12.1 Die Haftung von CTI beschr\u00e4nkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 9 und 11 der vorliegenden\u00a0Bedingungen festgelegten Garantie. Jegliche erweiterte oder andere Haftung f\u00fcr nicht konforme\u00a0Leistungen oder andere M\u00e4ngel von CTI oder f\u00fcr (Folge-)Sch\u00e4den des K\u00e4ufers oder Dritter, welcher\u00a0Art auch immer (au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit), wird ausdr\u00fccklich \u00a0ausgeschlossen. Die Haftung von CTI ist jederzeit auf den Betrag beschr\u00e4nkt, den ihre Versicherung bereit ist, in dem betreffenden Fall zu zahlen.<\/p>\n<p>12.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, CTI f\u00fcr alle Anspr\u00fcche Dritter, die vom K\u00e4ufer zur Entsch\u00e4digung\u00a0von CTI bez\u00fcglich der Vertragserf\u00fcllung herangezogen werden, schadlos zu halten, es sei denn, es\u00a0liegt Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit seitens CTI vor. Dar\u00fcber hinaus ist der K\u00e4ufer verpflichtet,\u00a0CTI von Anspr\u00fcchen Dritter schadlos zu halten und zu entsch\u00e4digen, die vom K\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Verwendung der von der CTI gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen\u00a0durch den K\u00e4ufer oder daraus resultierend geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>12.3 M\u00f6glicherweise angesprochene Mitarbeiter von CTI k\u00f6nnen sich auf die Bestimmungen dieses\u00a0Artikels berufen, als ob sie Partei der Vereinbarung zwischen CTI und K\u00e4ufer w\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>Artikel 13 \u2013 Geistiges und gewerbliches Ei<\/strong>gentum<br \/>\n13.1 CTI beh\u00e4lt sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen Angeboten von CTI\u00a0vor, sowie an der damit verbundenen produzierten oder zur Verf\u00fcgung gestellten Software, Beschreibungen, Modellen, Zeichnungen und dergleichen, einschlie\u00dflich der jeweils enthaltenen\u00a0oder zugrunde liegenden Informationen.<\/p>\n<p>13.2 Der K\u00e4ufer stellt sicher, dass das oben in Artikel 13.1 Genannte, ohne die schriftliche Zustimmung von CTI nicht vervielf\u00e4ltigt, ver\u00f6ffentlicht, gespeichert oder anderweitig verwendet wird,\u00a0es sei denn, dies ist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Vertrags erforderlich.<\/p>\n<p>13.3 Alle Zeichen, grafischen Symbole, Etiketten und dergleichen, ob durch geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte gesch\u00fctzt oder nicht, die sich auf, in oder an den von CTI gelieferten\u00a0Waren befinden, d\u00fcrfen vom K\u00e4ufer ohne Zustimmung von CTI nicht ver\u00e4ndert, entfernt, kopiert\u00a0oder f\u00fcr andere Zwecke verwendet werden. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, diese Klausel seinen K\u00e4ufern<br \/>\nals Drittklausel aufzuerlegen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14 \u2013 Besicherung<\/strong><br \/>\n14.1 Hat CTI Grund zu der Annahme, dass der K\u00e4ufer nicht in der Lage sein wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erf\u00fcllen, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, auf erstes Verlangen von\u00a0CTI Sicherheiten f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus Vertr\u00e4gen, die von CTI ausgef\u00fchrt\u00a0werden, oder aus Vertr\u00e4gen, die ganz oder teilweise noch ausgef\u00fchrt werden m\u00fcssen, in der von\u00a0CTI festgelegten Weise zu verpf\u00e4nden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 15 \u2013 Aussetzung, Beendigung, h\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\n15. 1 Kommt der K\u00e4ufer in irgendeiner Weise seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber CTI nicht nach,\u00a0sowie im Falle eines Begehren zum Zahlungsaufschub, (vorl\u00e4ufigem) Zahlungsaufschub, Konkursantrag, Konkursanmeldung, Konkurs, Liquidation, Einstellung (eines Teils) der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des K\u00e4ufers, ist CTI unbeschadet ihrer \u00fcbrigen Rechte und ohne jegliche Verpflichtung zu Schadenersatz ohne vorherige Ank\u00fcndigung berechtigt: \u2013 die Ausf\u00fchrung des Vertrags auszusetzen, bis die Zahlung aller an CTI f\u00e4lligen Betr\u00e4ge durch den K\u00e4ufer vollst\u00e4ndig gesichert ist; und\/oder \u2013 ihre eigenen eventuellen Zahlungsverpflichtungen auszusetzen; und\/oder \u2013 jeden Vertrag mit dem K\u00e4ufer ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen; dies alles unbeschadet der Verpflichtung des K\u00e4ufers zur Zahlung der bereits gelieferten Waren und\/oder erbrachten Dienstleistungen und unbeschadet aller anderen Rechte von CTI, einschlie\u00dflich des Rechts auf Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>15.2 Im Falle einer Verhinderung der Vertragserf\u00fcllung durch CTI aufgrund h\u00f6herer Gewalt ist CTI\u00a0berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die Vertragserf\u00fcllung auszusetzen oder den Vertrag ganz\u00a0oder teilweise aufzul\u00f6sen, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.<\/p>\n<p>15.3 H\u00f6here Gewalt ist jeder vom Willen von CTI unabh\u00e4ngige Umstand, als dessen Folge die\u00a0Vertragserf\u00fcllung dauerhaft oder vor\u00fcbergehend behindert wird, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf, Krieg, Kriegsgefahr, B\u00fcrgerkrieg, Aufruhr, Streik, Feuer und jede andere St\u00f6rung im\u00a0Gesch\u00e4ftsbetrieb von CTI oder ihrer Lieferanten.\u00a0Als h\u00f6here Gewalt gilt auch jedes Ereignis, bei dem CTI aufgrund der nicht rechtzeitigen Belieferung<br \/>\ndurch die eigenen Lieferanten von CTI nicht in der Lage ist, den K\u00e4ufer in Erf\u00fcllung der Vereinbarung mit dem K\u00e4ufer rechtzeitig zu beliefern.\u00a0H\u00f6here Gewalt umfasst auch jede Situation, in der CTI, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, nicht in\u00a0der Lage ist, ihren Verpflichtungen, Vereinbarungen und best\u00e4tigten Bestellungen gegen\u00fcber ihren\u00a0Lieferanten nachzukommen oder deren Ausf\u00fchrung durch CTI ernsthaft und \u00fcberm\u00e4\u00dfig behindert<br \/>\noder erschwert wird.<\/p>\n<p><strong>Artikel 16 \u2013 Einbeziehen von Dritten<\/strong><br \/>\n16.1 CTI ist berechtigt, in ihrem Namen und im Auftrag des K\u00e4ufers Dritte f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des\u00a0Vertrages einzuschalten, wenn nach Ansicht von CTI dazu Anlass besteht oder sich dies aus dem\u00a0Vertrag ergibt. Die Kosten f\u00fcr die Einschaltung werden dem K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df dem gelieferten Preisangebot weitergereicht.<\/p>\n<p>16.2 Der K\u00e4ufer garantiert die Qualit\u00e4t der Waren und Dienstleistungen, die von den vom K\u00e4ufer\u00a0hinzugezogenen Dritten bereitgestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 17 \u2013 \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten<\/strong><br \/>\n17.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CTI darf der K\u00e4ufer seine Rechte und\/oder\u00a0Pflichten aus einem Vertrag mit CTI nicht auf Dritte \u00fcbertragen oder als Sicherheit f\u00fcr Anspr\u00fcche\u00a0Dritter hinterlegen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 18 \u2013 Anwendbares Recht, zust\u00e4ndiges Gericht<\/strong><br \/>\n18.1 Die aktuellen AGB sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen CTI und K\u00e4ufer unterliegen belgischem Recht.<\/p>\n<p>18.2 Soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen, sind die Gericht des Gerichtsbezirks Antwerpen\u00a0ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus (der Ausf\u00fchrung) einer Vereinbarung\u00a0zwischen CTI und dem K\u00e4ufer oder Lieferanten ergeben, sowie f\u00fcr Streitigkeiten, die sich aus (jeder\u00a0Bestimmung) der AGB ergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen\u00a0der Coomans Trade Import BV (im Folgenden als \u201eCTI\u201c bezeichnet) mit Sitz in HESSENSTRAATJE 1C BUS 102 HANDELSNATIE B,2000 ANTWERP, BELGIUM, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0637.833.594. 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